Die FIS-Pistenregeln gelten für alle Skifahrer und Snowboarder, die verpflichtet sind, die Pistenregeln zu kennen und einzuhalten. Wer gegen die FIS Pistenregeln verstößt und einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich werden.
Alpiner Notruf | 112 |
Bergrettung | 140 |
Rettung | 144 |
Polizei | 133 |
Feuerwehr | 122 |
In Oberösterreich und Land Salzburg gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr eine Ski-Helmpflicht. Das Tragen eines Ski-Helmes wird jedoch auch allen Erwachsenen Wintersportlern dringend empfohlen!
Pistensperre Dachstein West: von 17:00 Uhr bis 08:30 Uhr.
Gesperrte Pisten: Eine Piste kann aus verschiedenen Gründen aller Art gesperrt sein, z.B. Lawinengefahr, Vereisung oder Schneemangel, etc. Das Fahren auf gesperrten Pisten ist ausnahmslos verboten und wird rechtlich geahndet.
Lawinengefahr: Die Lawinentafel warnt vor allgemeinen oder örtlichen permanenten oder akuten Lawinengefahren im freien Gelände.
Pistengeräte: Pistengeräte im Einsatz. Letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes beachten.
Fahren abseits der Pisten: Das Befahren von Waldflächen, Jungkulturen und Kahlschlägen außerhalb der markierten Skiabfahrten ist wegen Aufforstung strengstens verboten! Zuwider handelnde Personen werden nach dem Forstgesetz bestraft.
SOS: Bei Unfällen wendet Euch bitte an die Mitarbeiter beim nächstgelegenem Lift!