GOSAU
Aktuelle Informationen zu den Corona Maßnahmen des Oberösterreichischen Tourismusverbandes.
MEHR INFO »Die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste und MitarbeiterInnen steht für uns an oberster Stelle. Folgende Maßnahmen, Richtlinien und Verhaltenskodex gelten für die Wintersaison 2020/2021 lt. COVID-19 Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung. Diese werden zum Wohle unserer Gäste und MitarbeiterInnen gesetzt, laufend evaluiert und der aktuellen Situation angepasst.
Gemäß der aktuellen Verordnung der Österreichischen Bundesregierung gelten die Seilbahnen als Massenbeförderungsmittel und fallen daher unter die Regelungen für öffentliche Verkehrsmittel. Es gelten folgende Maßnahmen und Richtlinien:
Wir bitten um Respektierung unserer COVID-19 Sicherheitsmaßnahmen, welche wir laufend an die aktuelle Situation und allenfalls ändernde gesetzliche oder behördliche Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung anpassen. Auch mit Ihrer Umsicht schützen sie sich selbst, andere Gäste und uns. Danke für Eure Mithilfe!
Für ein gutes und sicheres Miteinander im Skigebiet und in den öffentlichen Bereichen bitten wir Sie um Eigenverantwortung. Schützen Sie Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit Ihrer Mitmenschen indem Sie folgende Maßnahmen einhalten:
Eine FFP2-Maske ist bei den Zu- und Ausstiegsstellen als auch in Seilbahnkabinen/Gondeln, bei Sesselbahnen mit Wetterschutzhauben sowie in allen geschlossenen Räumen bzw. überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, verpflichtend zu tragen.
Schlepplifte und Sessellifte und –bahnen ohne Wetterschutzhaube sind von der FFP2-Pflicht ausgenommen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist ausreichend.
In Anstellbereichen im Freien ist keine FFP2-Maske zu tragen, sehr wohl aber ein Mund-Nasen-Schutz.
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind generell von der Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen. Sie müssen allerdings einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind generell von der Pflicht, einen und-Nasen-Schutz zu tragen, ausgenommen.
Maskenpflicht:
Wir bitten um Respektierung unserer COVID-19 Sicherheitsmaßnahmen, welche wir laufend an die aktuelle Situation und allenfalls ändernde gesetzliche oder behördliche Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung anpassen. Auch mit Ihrer Umsicht schützen sie sich selbst, andere Gäste und uns. Danke für Eure Mithilfe!
Wo muss der Mund-Nasen-Schutz (MNS) - FFP2-Maske getragen werden?
Eine FFP2-Maske ist bei den Zu- und Ausstiegsstellen als auch in Seilbahnkabinen/Gondeln, bei Sesselbahnen mit Wetterschutzhauben sowie in allen geschlossenen Räumen bzw. überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, verpflichtend zu tragen.
Schlepplifte und Sessellifte und –bahnen ohne Wetterschutzhaube sind von der FFP2-Pflicht ausgenommen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist ausreichend.
In Anstellbereichen im Freien ist keine FFP2-Maske zu tragen, sehr wohl aber ein Mund-Nasen-Schutz.
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind generell von der Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen. Sie müssen allerdings einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind generell von der Pflicht, einen und-Nasen-Schutz zu tragen, ausgenommen.
Was kann als MNS verwendet werden?
Je nach Bahn und Anstellbereich bzw. Alter der Mund-Nasen-Schutz, Schlauchschal bzw. FFP2-Maske mit Ausatemventil. Siehe: "Wo muss der Mund-Nasen-Schutz (MNS) - FFP2-Maske getragen werden?"
Anstehbereiche
In Anstellbereichen im Freien ist keine FFP2-Maske zu tragen, sehr wohl aber ein Mund-Nasen-Schutz.
Mit wie vielen Gästen werden Gondel- und Sesselbahnen besetzt?
Die Kapazität in den geschlossenen Seilbahnkabinen / Gondeln sowie bei Sesselbahnen mit Wetterschutzhauben wird auf Grund der behördlichen Auflagen um 50 % reduziert. Eine Reduzierung der höchstzulässigen Personenanzahl bei den Sesselbahnen ohne Wetterschutzhauben, Seil- und Schleppliften sowie Förderbändern ist nicht notwendig. Die Seilbahnkabinen/Gondeln werden in regelmäßigen Abständen desinfiziert.
Werden die Gondeln/Kabinen während der Fahrt gelüftet?
Auf einen ausreichenden Luftwechsel in Seilbahnkabinen/Gondeln und Gebäuden wird geachtet. Die Fahrbetriebsmittel (Kabinen) werden bestmöglich durchlüftet. Bitte sorgen Sie während der Fahrt für Belüftung (Fenster öffnen).
Geschlossene Räume der Bergbahnen
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend und ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 Meter ist einzuhalten.
Wo gibt es Desinfektionsmittel?
Ausreichend Desinfektionsmittelspender stehen in den Seilbahngebäuden zur Verfügung.
WCs im Skigebiet?
Übersicht der WC-Anlagen im Skigebiet in der Panoramakarte (PDF) - PDF-Download »
Welche Maßnahmen müssen Seilbahn-Mitarbeiter einhalten, die in Kundenkontakt stehen?
Alle Mitarbeiter, die in direktem Kundenkontakt stehen, tragen entweder einen Mund-Nasenschutz, oder sind durch geeignete Schutzmaßnahmen räumlich vom Gast getrennt (z.B. Plexiglasscheibe).
Welche Regelungen gelten für Bergrestaurants?
Für Restaurants (auch am Berg) gelten eigene Bestimmungen. Diese sind unter www.sichere-gastfreundschaft.at einsehbar und werden von den jeweiligen Betreibern selbst umgesetzt.
Weitere Informationen zu den COVID-19 Maßnahmen und Informationen für Gäste, usw. findet ihr auf den nachfolgend angeführten Webseiten.
Aktuelle Informationen zu den Corona Maßnahmen des Oberösterreichischen Tourismusverbandes.
MEHR INFO »Aktuelle Informationen zu den Corona Maßnahmen des Tourismusverbandes Annaberg.
MEHR INFO »Informationen zum Corona-Virus vom Bundesministerium mit aktuellen Infos, Beschlüssen, Gesetze, Infos für Gäste, usw.
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