TarifbestimmungenKonditionen der Skiregion Dachstein West

Alle Preise im Skigebiet Dachstein West in Euro inkl. 10 % MwSt. Preise gültig in der  Wintersaison 2023/2024.
Preisänderungen aufgrund einer allfälligen Mehrwertsteuererhöhung vorbehalten.

Jahrgangsbestimmungen:

  • Minikinder: Jahrgang 2018 oder jünger erhalten ein Freiticket in Begleitung eines Elternteils. Familiennachweis erforderlich! Das Alter ist mit einem amtlichen Ausweis nachzuweisen.

  • Kinder: Jahrgang 2008 bis 2017

  • Jugend: Jahrgang 2005 - 2007

  • Studenten: Jahrgang 2000 und jünger (Studentenausweis erforderlich)

  • Senioren: Jahrgang 1963 und älter (Lichtbildausweis erforderlich)


Familienkarte bei geschlossenem Kartenkauf einer Familie. Wenn für die beiden ältesten Kinder und mindestens einen Elternteil ein Skiticket gekauft wird, erhält das dritte und jedes weitere Kind ein kostenloses Skiticket für die gleiche Laufzeit.

Familienzusammengehörigkeit: Die Familienzusammengehörigkeit ist mittels Vorlage der Familienkarte bzw. Vorlage der Bestätigung der Familienbeihilfe vom Finanzamt (Ö) / Kindergeldbescheid (D) nachzuweisen. Nur gültig bei geschlossenem Kartenkauf einer Familie und innerhalb eines Pools,

Lichtbild: Ab dem 5-Tages-Skiticket werden digitale Fotos kostenlos an der Kassa erfasst.

Punktekarten: Sind nur an den gekennzeichneten Übungsliften im Talbereich gültig.

Preise: Bei Saisonüberschneidung wird ein Mischpreis berechnet. Informationen über zusätzliche Skiticketangebote erhalten Sie an den Liftkassen.

Zahlungsarten: Wir akzeptieren Bargeld in Euro, Maestro, EC-Card, Eurocard, Visa, American Express und Diners.

Keycards: Alle Skitickets werden auf Keycards (wieder verwendbare, berührungslose Datenträger) ausgegeben. Keycard in der linken Jacken- oder Hosentasche einstecken. Kaution: Euro 2,00. Die Rückgabe der unbeschädigten Keycards ist an allen Kassen möglich. Keine Akzeptanz sonstiger Datenträger.

Rechtliches: Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Skitickets berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Tickets verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

Missbrauchsregelung: Jede missbräuchliche Verwendung von Skitickets einschließlich einer Verwendung durch Dritte wird geahndet und hat den Entzug des Skitickets und den Beförderungsausschluss zur Folge. Zudem ist ein Bußgeld von mindestens Euro 70,- und das Entgelt eines Tageskartenwertes zum Volltarif zu bezahlen. Der Versuch, ein Skiticket an einen anderen Gast zu übertragen, gilt bereits als Missbrauch. Strafanzeige vorbehalten! Mit dem Kauf des Skitickets erklärt sich der Kunde einverstanden, dass aus Kontrollgründen digitale Fotoaufnahmen bei den Zutritts-Systemen erfasst werden. Diese Bilder werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der Kartengültigkeit gelöscht.

Beförderung

Bedingungen:

Skiticket-Rückvergütung bei einem Skiunfall: Bei einem Skiunfall erfolgt die Rückvergütung nur dann, wenn das Skticket an einer unserer Kassen hinterlegt wurde. Als Benützungsdauer gelten die Tage von der Ausstellung des Skitickets bis zur Hinterlegung. Ein ärztliches Attest ist bei der Bargeldrückgabe mitzubringen. Skiticket-Rückvergütung bei Skiunfall erst ab 3-Tages-Skiticket. Für Familienmitglieder, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Bargeldersatz geleistet werden.

Skitickets sind nicht übertragbar! Verlorene oder vergessene Skitickets können nicht ersetzt werden. Schlechtwetter, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen oder Sperrung von Skiabfahrten stellen keinen Anspruch auf Rückerstattung und Verlängerung dar. Der nachträgliche Umtausch gegen ein anderes Skiticket, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich.

Beachte: Bitte beachte die Beförderungsbedingungen der einzelnen Liftanlagen (Aushang an den Kassen bzw. Liftanlagen). Mit dem Kauf des Skitickets erkennt der Gast unsere Beförderungsbedingungen, die bei den jeweiligen Stationen veröffentlicht sind, an.

Pistenunfälle: Für Bergungen nach Pistenunfällen ist ein Bergungskostenbeitrag zu leisten.