FIS Pistenregeln

Sicherheit auf der Skipiste!
Die FIS-Pistenregeln gelten für alle Skifahrer und Snowboarder, die verpflichtet sind, die Pistenregeln zu kennen und einzuhalten. Wer gegen die FIS Pistenregeln verstößt und einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich werden.

Notruf-Nummern

Alpiner Notruf 112

Bergrettung 140

Rettung 144

Polizei 133

Feuerwehr 122

Helmpflicht

In Oberösterreich und Land Salzburg gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr eine Ski-Helmpflicht. Das Tragen eines Skihelmes wird jedoch auch allen Erwachsenen Wintersportlern dringend empfohlen!

Die FIS-Pistenregeln
  1. 1.

    Rücksicht auf die anderen Skifahrer
    Jeder Pistenteilnehmer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

  2. 2.

    Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Pistenteilnehmer muss auf Sicht fahren, seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

  3. 3.

    Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Pistenteilnehmer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet

  4. 4.

    Überholen
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

  5. 5.

    Einfahren und Anfahren
    Jeder Pistenteilnehmer, der in eine Skiabfahrt einfährt oder ein Pistengelände queren möchte, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dies gilt auch bei der Weiterfahrt nach einem Halt.

  6. 6.

    Anhalten
    Jeder Pistenteilnehmer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

  7. 7.

    Aufstieg und Abfahrt
    Der aufsteigende Pistenteilnehmer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke benützen. Dasselbe gilt für den Pistenteilnehmer, der zu Fuß absteigt.

  8. 8.

    Beachten der Zeichen
    Jeder Pistenteilnehmer muss die Markierung und die Signalisation beachten.

  9. 9.

    Hilfeleistung
    Bei Unfällen ist jeder Pistenteilnehmer zur Hilfeleistung verpflichtet.

  10. 10.

    Ausweispflicht
    Jeder Pistenteilnehmer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Warntafel & Warnhinweise
  • Pistensperre beachten

  • Gesperrte Pisten:
    Eine Piste kann aus verschiedenen Gründen aller Art gesperrt sein, z.B. Lawinengefahr, Vereisung oder Schneemangel, etc. Das Fahren auf gesperrten Pisten ist ausnahmslos verboten und wird rechtlich geahndet.

  • Lawinengefahr:
    Die Lawinentafel warnt vor allgemeinen oder örtlich permanenten oder akuten Lawinengefahren im freien Gelände.
    https://www.land-oberoesterreich.gv.at/lawinenwarndienst.html

  • Pistengeräte:
    Pistengeräte im Einsatz. Letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes beachten.

  • Fahren abseits der Pisten:
    Das Befahren von Waldflächen, Jungkulturen und Kahlschlägen außerhalb der markierten Skiabfahrten ist wegen Aufforstung strengstens verboten! Zuwider handelnde Personen werden nach dem Forstgesetz bestraft.

  • SOS:
    Bei Unfällen wendet euch bitte an die Mitarbeiter beim nächstgelegenem Lift!